Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Kulturvereins, die sich einmal jährlich regulär zusammenfindet. Die Aufgaben der Generalversammlung ist es, den Vorstand zu wählen bzw. zu entlassen. Desweiteren wählt sie den Kontrollausschuss, sie kann die Vereinssatzung ändern, Mitglieder entlassen und die Auflösung des Vereins bestimmen.
Die Wahl des Vorstandes findet alle zwei Jahre statt. Die letzte Wahl fand 2016 statt, somit findet die nächste Wahl 2018 statt.
Im folgenden ist der Ablauf für die Versammlung dargestellt:
Das Moderationsteam besteht aus drei Leuten, die in der Versammlung ernannt werden. Sie leiten die Generalversammlung und halten das Protokoll fest. Mitglieder des Moderationsteams stehen nicht zur Wahl des neuen Vorstandes zur Verfügung, außer die Generalversammlung beschließt dies ausdrücklich und nennt einen Ersatz.
Der Bericht beinhaltet Unternehmungen und Erkenntnisse aus dem Jahr der Dienstzeit seit der letzten Versammlung. Der Bericht wird normalerweise vom Vorsitzenden gegeben.
Die Aufgabe des Kontrollausschuss ist es, einmal jährlich die Finanzen des Vereins zu überprüfen und dies der Generalversammlung zu berichten.
Dies ist der allgemeine Teil, in dem verschiedene Themen besprochen werden, und auch die Berichte des Vorstandes bzw. der Kontrollausschusses zur Diskussion stehen.
Komischer Titel, stimmt aber so. Die Wahlen werden wiederum von drei Personen, die gewählt werden geleitet. Sie vermerken die Namen der Kandidaten für den Vorstand
sowie für den Kontrollausschuss in alphabetischer Reihenfolge auf dem Wahlzettel.
Eine Person kann nicht dem Vorstand und dem Kontrollausschuss angehören.
Die Wahl wird im Gegensatz zur Wahl der Moderation und der Wahlkommission geheim durchgeführt. Die Wahl des neuen Vorstandes und des Kontrollausschusses erfolgt nach dem einfachen Mehrheitsprinzip.
Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern (Vorsitzender, sein Vertreter, Schriftführer, Kassenwart, 3 Räte). Der Kontrollausschuss besteht aus 3 Mitgliedern (Vorsitzender, 2 Räte).
Demnach hat man für die Wahl des Vorstandes 7 Stimmen und für den Kontrollausschuss 3 Stimmen. Man kann einem Kandidaten jeweils 1 Stimme geben.
Die Verteilung der Ämter erfolgt jeweils bei der ersten Sitzung des Vorstandes bzw. des Kontrollausschusses.